Zuteilung: Allocation, Vergabe, Zuweisung & Kontingentierung

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Burj Khalifa Dubai Vereinigte Arabische Emirate: Das höchste Gebäude der Welt, mit einer Höhe von über 828 Metern. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0
Burj Khalifa Dubai Vereinigte Arabische Emirate: Das höchste Gebäude der Welt, mit einer Höhe von über 828 Metern. (c) 2023 Midjourney AI, Lizenz: CC BY-NC 4.0

Zuteilung: Definition, Synonyme und Unterschiede einfach erklärt

Zuteilung bezeichnet im Bausparwesen den Moment, in dem ein Bausparvertrag "reif" für die Auszahlung des Bausparguthabens und des zinsgünstigen Bauspardarlehens ist. Dieser Zeitpunkt wird nicht allein durch die Zeit bestimmt, sondern durch das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl, die sich aus der Höhe des Sparguthabens, der Dauer der Ansparung und der Regelmäßigkeit der Einzahlungen ergibt. Die Zuteilung ist die Voraussetzung dafür, dass der Sparer über die gesamte Bausparsumme verfügen kann. Hat der Vertrag die Zuteilungsreife erreicht, informiert die Bausparkasse den Kunden, der dann entscheiden kann, ob er sich das Geld auszahlen lässt, das Darlehen in Anspruch nimmt oder den Vertrag weiterspart. Die Zuteilung ist ein wichtiges Steuerungsinstrument des Bausparkollektivs, um sicherzustellen, dass immer genügend Liquidität für Darlehensauszahlungen vorhanden ist. Im allgemeinen administrativen Kontext bedeutet Zuteilung die förmliche Zuweisung von begrenzten Ressourcen, Rechten oder Quoten (z. B. Emissionszertifikate oder Fördermittel) an bestimmte Empfänger. Sie stellt somit den Übergang von der Anwartschaft oder Planung in die reale Verfügbarkeit eines Gutes dar.

Synonyme für "Zuteilung"

Allocation, Vergabe, Zuweisung, Kontingentierung, Bereitstellung (Bausparen), Rationierung, Zuteilungsreife, Verteilung (formal), Einräumung, Bestimmung (Zuweisung)

Zuteilung: Bedeutungsunterschiede und Abgrenzungen

  • Zuteilung ist ein formaler Vergabeprozess.
  • Im Bausparwesen ist es der Übergang vom Sparen zum Darlehen.
  • Allocation ist der internationale Finanzbegriff.
  • Vergabe wird oft bei Aufträgen genutzt.
  • Zuweisung ist ein hoheitlicher Akt (z.
  • B.
  • durch Behörden).
  • Kontingentierung meint die Begrenzung bei der Zuteilung.
  • Bereitstellung bedeutet, dass die Mittel nun abrufbar sind.
  • Rationierung ist eine Zuteilung im Mangelzustand.
  • Der Unterschied zwischen Zuteilungreife (Möglichkeit) und Auszahlung (Vollzug) ist zeitlich.
  • Verteilung ist eher statistisch.
  • Einräumung wird bei Rechten (z.
  • B.
  • Kreditrahmen) genutzt.
  • Zuteilung unterscheidet sich von der Schenkung durch die meist vorangegangenen Bedingungen oder Leistungen.
  • Bestimmung ist der Akt des Festlegens.
  • In der Wirtschaft regelt die Zuteilung von Quoten (z.
  • B.
  • CO2) den Marktzugang.
  • Beim Bausparen ist die Bewertungszahl der objektive Maßstab für die Reihenfolge der Zuteilung innerhalb des Kollektivs, um Gerechtigkeit zwischen allen Sparern zu garantieren.

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Pressetexte und Artikel zum Thema "Zuteilung"

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Pressetexten und Artikeln, in denen das Thema "Zuteilung" von Bedeutung ist.

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